Mit dem EU-AbgÄG 20161 wurde insb die bisherige Verwaltungspraxis der Vereinsfeste (rückwirkend) in einen gesetzlichen Rahmen gegossen. Des Weiteren wurde eine Körperschaftsteuerbefreiung für gesellige und gesellschaftliche Veranstaltungen politischer Parteien gesetzlich verankert und dabei den Festen von Körperschaften öffentlichen Rechts angenähert. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung derartiger geselliger Veranstaltungen an sich sowie bestimmte verbliebene Lücken und Zweifelsfragen im Hinblick auf diese gesetzlichen Neuregelungen sowie die damit einhergehenden Änderungen der Verwaltungspraxis2 bieten.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/175
21.03.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Foto: Pflügl
Mag. Andrea Ebner ist Richterin am Bundesfinanzgericht; Lektorin an der Universität Klagenfurt, Fachautorin und Vortragende mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht und abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit.
Foto: Privat
Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.
Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.