Aus dem Sonderrundschreiben des Fachsenats für Steuerrecht

Dr. Thomas Keppert und Prof. Dr. Karl Bruckner

Im zeitlichen Nahbereich mit der Entscheidung des EuGH vom 09.03.2000 (C-437/97) über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke haben die Bundesländer bekanntlich rückwirkende Bereicherungsverbote (zB in Wien: § 185 Abs 3 WAO idF gem LGBl 2000/9 vom 2. 3. 2000) mit dem Ziel eingeführt, damit die drohende Rückzahlung der seit 1. 1. 1995 gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Getränkesteuer an die steuerpflichtigen Unternehmen insoweit zu verhindern, als diese die Getränkesteuer wirtschaftlich auf ihre Kunden überwälzt haben. Gegen die verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit dieser Bestimmungen, insbesondere auch gegen ihre rückwirkende Einführung, wurden vom Fachsenat für Steuerrecht und in der Fachliteratur massive Zweifel geäußert.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2001/314

15.04.2001
Heft 8/2001
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.

Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.