Die Begründung für die Einführung des Auskunftsbescheides liegt in bestimmten komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Aus dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips ist diese Begründung jedoch problematisch. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Entgeltkomponente; denn der Verwaltungskostenbeitrag orientiert sich am Umsatz des Antragstellers und weist damit keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Verwaltungskosten auf. Der Verwaltungskostenbeitrag erscheint daher nicht sachgerecht.
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Artikel-Nr.
RdW 2011/782
16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Foto: DLA Piper
MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.
Publikationen:
Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.