Revision und Kontrolle

Beherrschung von Tochterunternehmen nach IFRS bei Minderheitsgesellschaftern mit besonderen Mitspracherechten

Dr. Harald Fuchs

Verfügen die Minderheitsgesellschafter über besondere Mitspracherechte an einem Unternehmen, so kann dies zur Folge haben, dass der Mehrheitsgesellschafter dieses Unternehmen trotz Stimmrechtsmehrheit nicht beherrscht. Die fehlende Beherrschung führt nach IFRS zu einem Vollkonsolidierungsverbot für den Mehrheitsgesellschafter und kann auf dessen Konzernabschluss unter Umständen entscheidende Auswirkungen haben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/17

25.02.2008
Heft 2/2008
Autor/in
Harald Fuchs

WP/StB Dr. Harald Fuchs, MBA, Vice President Finance, Accounting & Tax und Prokurist der Lenzing AG, Lenzing, Geschäftsführer Finanzen/CFO der Lenzing Global Finance GmbH, München und Lenzing Holding GmbH, Lenzing sowie Faculty Member der Fachhochschule Oberösterreich, Steyr.