Buchhaltung und Bilanzierung

Bilanzierung eigener Anteile und der Rücklage für eigene Anteile

Otto Janschek / Victor Purtscher

Der Beitrag geht neben der Bilanzierung der eigenen Anteile auch auf die Rücklage für eigene Anteile, die damit verbundene Ausschüttungssperre sowie die Bildung und Auflösung der Rücklage für eigene Anteile ein.

Durch das EU-GesRÄG 19961) erfahren die gesetzlichen Bestimmungen über den Erwerb eigener Anteile dahingehend eine Änderung, dass neben den bisher gesetzlich normierten bzw. in der hL anerkannten Erwerbsgründen (Schadensabwehr, unentgeltlicher Erwerb, Einkaufskommission,2) Einziehung, Gesamtrechtsnachfolge)3) auch der Erwerb zur Mitarbeiterbeteiligung, zur Entschädigung von Minderheitsaktionären und zum Zwecke des Wertpapierhandels im Falle eines Kredit- oder Finanzinstituts legitimiert werden ( § 65 Abs. 1 AktG).4)

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 264

20.09.1996
Heft 9/1996
Autor/in
Victor Purtscher

Dr. Victor Purtscher, StB, ist Partner bei KPMG Österreich im Bereich Deal Advisory mit Schwerpunkt Unternehmensbewertung, allg. beeideter und gerichtl. zert. Sachverständiger sowie Mitglied der Arbeitsgruppe „Unternehmensbewertung“ der KSW.

Otto Janschek

Ass-.Prof.Dr. Otto Janschek ist am Institut für Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig. Seine Schwerpunkte sind Konzernrechnungslegung sowie Management Control Systeme in internationalen Konzernen.