Rückstellungen haben - auch mit Berücksichtigung der 80%-Grenze - einen erheblichen Steuerstundungseffekt. Die Abzinsung einer Rückstellung reduziert zwar den Stundungseffekt, beseitigt ihn aber nicht. Je nach Laufzeit der Rückstellung bis zum tatsächlichen Anfall kann der Zinsvorteil beträchtliche Ausmaße erreichen. Der Zinsvorteil beträgt zB bei einer Laufzeit von 10 Jahren, einem Zinssatz von 5 % und Berücksichtigung der 80%-Grenze rund 13 % des gesamten Rückstellungsbetrages.
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Artikel-Nr.
RdW 2010/611
16.09.2010
Heft 9/2010
Autor/in
Foto: DLA Piper
MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.
Publikationen:
Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.