Thema

Die Gebrauchsüberlassung an Unternehmen als Liegenschaftspacht iSd Art 24 EuGVVO?

Mag. Bernhard Sommer

Zugleich eine Besprechung von 3 Ob 43/20z = Zak 2020/566, 318

Die Frage, ob ein Verfahren die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand hat und sich daher die internationale Zuständigkeit nach Art 24 EuGVVO bestimmt, bereitet in praxi vielfach Schwierigkeiten. Im vorliegenden Beitrag wird erörtert, inwieweit die Verpachtung eines - auch eine Liegenschaft umfassenden - Unternehmens eine ausschließliche Zuständigkeit iS dieser Norm zu begründen vermag.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2020/47

27.11.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Bernhard Sommer

Mag. Bernhard Sommer ist Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.