Steuerrecht

Erneuerung eines Wasserleitungsnetzes: Erhaltung oder Herstellung?

MMag. Stephanie Fröhlich

Anmerkungen zur VwGH-Entscheidung vom 17. 5. 2005, 2004/14/0080

Werden Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht oder erneuert, liegt grundsätzlich Erhaltungsaufwand vor: Das Wirtschaftsgut wird in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten bzw wieder in einen solchen gebracht.

Dagegen liegt Herstellungsaufwand vor, wenn die Aufwendungen ein derartiges Ausmaß erreichen, dass von einer Generalüberholung bzw von einer Erneuerung des überwiegenden Teils eines Wirtschaftsgutes auszugehen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/490

16.08.2006
Heft 8/2006
Autor/in
Stephanie Fröhlich

MMag. Dr. Stephanie Fröhlich ist Mitarbeiterin einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zuvor war sie Assistentin am Institut für Finanzrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Sie studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre.