Fachsenat für Steuerrecht: Aus dem Fachsenatsrundschreiben 9/Periode 2000--2005 vom April 2003

Dr. Karl Bruckner / Dr. Thomas Keppert / 1

Am 20. 3. 2003 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-147/01, Weber's Wine World ua, veröffentlicht. Der Generalanwalt kam in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich die Rückzahlungsverbote in den Landesabgabenordnungen nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen, auch wenn sie auf Personen Anwendung finden, die Anlassfälle des ersten Rechtsganges vor dem EuGH waren. Die Rückzahlungsverbote sind aber nur dann mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn nur Abgaben davon betroffen sind, die wirtschaftlich von einem anderen getragen wurden. Ferner muss die Bestimmung dem Äquivalenzgrundsatz und dem Effektivitätsgrundsatz entsprechen. Um dem Effektivitätsgrundsatz zu genügen, muss die Bestimmung nach Meinung des Generalanwalts folgende Standards erfüllen:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/406

15.05.2003
Heft 10/2003
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.

Karl Bruckner

Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.