1. Information des BMF über die Energieabgabenvergütungen
Wie der Fachsenat für Steuerrecht unter Punkt 6) des Fachsenatsrundschreibens 5/Periode 2000--2005 bereits berichtete, wurde vom BMF bei der Europäischen Kommission ein Antrag gem Art 88 Abs 3 EG-V auf rückwirkende Genehmigung des Energieabgabenvergütungsgesetzes als Beihilfe gestellt. Dieser Antrag wurde nunmehr mit Schreiben der Europäischen Kommission vom 22. 5. 2002 genehmigt. Demnach stellt das Energieabgabenvergütungsgesetz für den Zeitraum vom 1. 6. 1996 bis zum 31. 12. 2001 eine zulässige staatliche Beihilfe dar.
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Artikel-Nr.
ÖStZ 2002/870
01.10.2002
Heft 19/2002
Autor/in
Foto: BDO Austria GmbH
Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.
Foto: Beigestellt
Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.