Steuerrecht honoriert nur in den wenigsten Fällen durch außerordentliches Engagement entstandene Kosten, etwa durch Berücksichtigung als Werbungskosten. Wie eine aktuelle Rechtsmittelentscheidung1)zeigt, kann das zwar gesetzeskonforme Ergebnis hart und ungerecht wirken, vor allem wenn man sich vor Augen hält, welche Steuergeschenke Kapitalgesellschaften oder Politikern gewährt werden.
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Artikel-Nr.
RdW 2004/654
15.11.2004
Heft 11/2004
Autor/in
Foto: Privat
Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.
Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.