Mit 20. 11. 2018 ist die erste Override-Verordnung gem § 222 Abs 3 UGB in Kraft getreten. Diese regelt die Verteilung eines sich aus der erstmaligen Anwendung der neuen Rechnungsgrundlagen für Sozialkapitalrückstellungen ergebenden Unterschiedsbetrags. Fast zeitgleich wurde der erste Entwurf einer Sammelnovelle Gold-Plating veröffentlicht. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Eckpunkte dieser beiden Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Rechnungslegung dargestellt.
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Artikel-Nr.
RWZ 2019/5
30.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: WU Wien
Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. ist Leiterin der Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Accounting and Auditing der WU Wien. Sie ist Mitglied des AFRAC und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.