Steuerrecht

Nochmals: Kammerumlage verfassungswidrig?

Peter Quantschnigg

Beiser ist in einer umfassenden Untersuchung zum Ergebnis gekommen, die Kammerumlage 1 (§ 57 Handelskammergesetz) sei in der für 1994 geltenden Konzeption verfassungswidrig (Heft 11b/1994). In der Zwischenzeit sind beim VfGH mehrere Beschwerden eingegangen, denen eine ähnliche Argumentation zugrunde liegt. Das BMF hat den Finanzlandesdirektionen empfohlen, in den Gegenschriften zu den anhängigen VfGH-Verfahren gewisse Argumentationsleitlinien zu beachten. Diese werden im folgenden wiedergegeben:

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 38

01.01.1995
Heft 1/1995
Autor/in
Peter Quantschnigg

Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg ist Generalsekretär und Sektionschef der Sektion "Steuerpolitik und materielles Steuerrecht" im Bundesministerium für Finanzen.