Der Beitrag geht der Frage nach, welche Kosten konkret in die Ermittlung des retrograden Vergleichswerts eingehen.
Ein Handelsunternehmen erwirbt eine Handelsware um 1.000. Der voraussichtliche Verkaufspreis wird 1.200 betragen, folgende Aufwendungen fallen nach dem Erwerb der Ware bis zu deren Verkauf noch an:
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Artikel-Nr.
RWZ 2002/46
20.06.2002
Heft 6/2002
Autor/in

Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.