Steuerrecht

Rückstellung für Altfahrzeuge überhöht? - Rücklaufquote beträgt nur 25 %

MMag. Mario Perl

Seit dem Jahr 2002 haben Hersteller und Importeure die Verpflichtung, Altfahrzeuge zurückzunehmen und zu verwerten. Für diese Verpflichtung ist sowohl in der Steuer- als auch in der Unternehmensbilanz eine Rückstellung zu bilden. Die Höhe der zu bildenden Rückstellung hat sich an der Höhe der in Zukunft voraussichtlichen Kosten der zu erwartenden Rücklaufquote zu orientieren. Allerdings werden in der Praxis nur 25 % der Altfahrzeuge tatsächlich ordnungsgemäß entsorgt.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/395

17.06.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Mario Perl

MMag. Dr. Mario Perl, LL.M. arbeitet derzeit in einer New Yorker Steuerberatungskanzlei. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanzrecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Neben der Absolvierung des postgradualen Studiums International Tax Law an der WU Wien und dem Abschluss des Doktoratsstudiums arbeitete er kurzzeitig in einer Grazer Steuerberatungskanzlei. Er ist Autor von Publikationen in den Bereichen Steuer- und Bilanzrecht. Dazu zählt unter anderem seine 2010 erschienene Dissertation in Buchform „Bewertung in der Unternehmens- und Steuerbilanz – Werterhellende Umstände“.