Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist entscheidend für die Antwort auf die Frage, in welchem Staat (Ansässigkeits- oder Tätigkeitsstaat) die Arbeitnehmerbezüge zu besteuern sind. In der Praxis treten regelmäßig Zweifelsfragen auf, insbesondere dann, wenn sich die 183-tägige Schonfrist auf einen 12-Monats-Zeitraum bezieht. Mit dem Update 2014 des OECD-Musterabkommens (kurz: OECD-MA) wird nunmehr Klarheit geschaffen.
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Artikel-Nr.
PVP 2014/36
26.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
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Mag. Martin Hummer ist Steuerberater und Senior Manager Tax der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH. Seine Beratungsschwerpunkte sind das steuerliche Projektgeschäft in Osteuropa, Internationale Steuerplanung, Verrechnungspreise, Auslandsentsendung.
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Prof. Dr. Stefan Bendlinger ist Steuerberater und Senior Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz und Wien. Er ist Fachautor, Vortragender und Uni-Lektor. Er leitet stellvertretend die Arbeitsgruppe „Internationales Steuerrecht“ des Fachsenats für Steuerrecht der KSW und ist Mitglied facheinschlägiger Gremien in Österreich und im Ausland.
Aktuelle Publikationen:
Bendlinger, Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts, 4. Aufl.; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl.