Rechnungswesen

Überlegungen zur Bindungswirkung unterjähriger Zwischenabschlüsse für den Jahresabschluss

Claudia Busch, MBA / Mag. Dr. Gerald Moser

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Wahlrechte bereits unterjährig ausgeübt?

Kapitalmarktrechtliche Normen verlangen von börsennotierten Unternehmen neben dem Jahresabschluss die Erstellung von Quartals- und Halbjahresabschlüssen, die in der Regel IAS 34 zu entsprechen haben. Der Bilanzersteller hat vielfach schon unterjährig Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festzulegen, Wahlrechte auszuüben und sich mit Fragen der Bilanzkontinuität/Stetigkeit auseinanderzusetzen. Die unterjährigen Entscheidungen bei der Erstellung der Quartals- und Halbjahresabschlüsse und die Auswirkungen auf den Jahresabschluss sollen gemäß IFRS, unternehmensrechtlich, steuerrechtlich und gesellschaftsrechtlich im Folgenden analysiert werden. Insbesondere ist eine allfällige Bindungswirkung der Zwischenabschlüsse auf den Jahresabschluss zu untersuchen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/44

23.05.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Gerald Moser

Mag. Dr. Gerald Moser ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umgründungen, Konzernsteuerrecht, Gebühren und Verkehrsteuern und M&A-Beratung. Darüber hinaus Autor in diversen Fachzeitschriften zum Thema Steuer- und Unternehmensrecht.

Claudia Busch

Unternehmensberaterin Claudia Busch, MBA, leitet in einem führenden Telekommunikations-unternehmen die Abteilung Bilanzierung & Beteiligungen und ist für die Buchhaltung und Erstellung der Jahresabschlüsse der verbundenen Unternehmen nach UGB und IFRS verantwortlich.