Steuerrecht

UStG 1994: Zwei Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Jürgen Reiner / Roland Rief

Ein im Inland ansässiger Unternehmer versteuert seine Umsätze (mehr als 300.000 S) in Österreich. Aufgrund seiner USt-Erklärung ergeht zunächst ein Veranlagungsbescheid, in dem auch die mit seinen Umsätzen zusammenhängenden Vorsteuern berücksichtigt werden. Im Zuge einer behördlichen Prüfung wird nach Eintritt der Rechtskraft festgestellt, daß der Unternehmer den Leistungsort falsch beurteilt hat (zB wegen Vorliegens einer Katalogleistung iSd § 3a Abs 10 UStG). Im wiederaufgenommenen Verfahren ergibt sich, daß der Großteil der Leistungen im Ausland erbracht wurde, die tatsächlich im Inland steuerbaren Umsätze weniger als 300.000 S ausmachen und der Unternehmer daher Kleinunternehmer iSd § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 ist. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen:

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 404

01.10.1995
Heft 10/1995
Autor/in
Jürgen Reiner

Dr. Jürgen Reiner, LL.M. ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Lustenau, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Landesstelle Vorarlberg und als Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.