Buchhaltung und Bilanzierung

Verbuchung der Steuerabgrenzung im Einzelabschluss

Stefan Haslinger

Das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz, das am 1. Juli 1996 in Kraft treten soll, bezweckt unter anderem die Resttransformation der 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Die nach Art. 43 Abs. 1 Nr 11 der 4. EG-RL vorgesehene Steuerabgrenzung im Einzelabschluss1) wird in § 198 HGB eingearbeitet, wobei sich der Gesetzgeber weitgehend am Vorbild des § 274 dHGB orientiert. Trotz der Stellung im Gesetzestext unterliegen nur Kapitalgesellschaften den Bestimmungen zur Steuerabgrenzung, da die Einkommensteuer des Einzelunternehmers bzw. Personengesellschafters idR ohnedies nicht Eingang in den Jahresabschluss findet.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 165

20.06.1996
Heft 6/1996
Autor/in
Stefan Haslinger

Dr. Stefan Haslinger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tax Partner KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Steuerberatung von Kreditinstituten und anderen Unternehmen im Bereich Financial Services. Er ist Leiter der Arbeitsgruppe Kapitalvermögen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.