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2 interessante Urteile zur Elternteilzeit, die Sie kennen sollten

Wilhelm Kurzböck

Nach dem Mutterschafts- und Väterkarenzgesetz haben Mütter und Väter seit mehr als 10 Jahren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ("Elternteilzeit"), den sie auch gegen den Willen des Dienstgebers durchsetzen können (§ 15h MSchG bzw § 8 VKG).

In der Praxis kommt es immer wieder zu Konflikten, weil bspw die Dienstnehmerin die Arbeitszeit derart reduziert, dass der Dienstgeber kaum mehr eine sinnvolle Verwendung für sie hat, oder der Dienstnehmer die Arbeitszeitlage lediglich deshalb verändert, um den Kündigungsschutz zu lukrieren, oder der Dienstgeber generell mit Teilzeit und der hiefür notwendigen Flexibilität nicht klarkommt.

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Artikel-Nr.
PVP 2015/64

24.09.2015
Heft 9/2015
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.