Artikelrundschau Dezember 2022 - Teil 2\Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)

§ 225 Abs 1 UGB: Die Tretmine der Insolvenzprophylaxebestimmungen (Jaufer/Bachler, RWZ 2022/64, S. 375)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Sei das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und weise die Bilanz ein negatives Eigenkapital aus, sei im Anhang zum Jahresabschluss zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliege. In praxi werde diese Erläuterungspflicht des Abschlusserstellers gem § 225 Abs 1 UGB stiefmütterlich behandelt. Vielfach finde sich im Anhang nur leere Verweise auf "vorhandene stille Reserven" oder "Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter". Dies, obwohl eine gesetzliche Pflicht zum Nachweis der Solvenz bestehe. Der Beitrag analysiert auf Basis des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs die Prämissen und den notwendigen Umfang der Erläuterungspflicht des § 225 Abs 1 UGB. Abschließend werden die diesbezüglichen haftungsrechtlichen Gefahrenquellen für die Geschäftsleitung und den Steuerberater beleuchtet-

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/117

10.03.2023
Heft 5/2023