Ministerratsvortrag 20. 10. 2021, 2/11; WKO-News vom 20. 10. 2021
Die "3G-Regelung", die einen Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr durch eine Impfung, Genesung oder Testung voraussetzt, ist nach Ansicht der Bundesregierung Basis für ein sicheres Arbeitsumfeld. Dadurch kann der gesundheitliche Schutz der Menschen weiter verbessert werden, da die Gefahr einer Ansteckung mit dem COVID-19-Virus am Arbeitsplatz stark minimiert werden kann. Die Bundesregierung hat daher angekündigt, dass beginnend mit 1. 11. 2021 am Arbeitsplatz sowohl von den Beschäftigten als auch den Betriebsinhabern und Betreibern ein 3G-Nachweis zu erbringen ist. Das gilt für den privatwirtschaftlichen Bereich gleichermaßen wie für den Öffentlichen Dienst.
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