Thema - Sozialversicherungsrecht

Ab Stichtag 1. 1. 2020 kein Abschlag bei Hacklerpensionen für Männer (aber nicht immer)

Dr. Erika Marek

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Pensionen unter welchen Voraussetzungen ab Stichtag 1. 1. 2020 abschlagsfrei sind. Hierbei ist insbesondere die durch das Pensionsanpassungsgesetz 2020 in das ASVG neu eingefügte Bestimmung zu beachten, wonach der Abschlag dann entfällt, wenn am Stichtag mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorhanden sind. Praktische Beispiele veranschaulichen die Thematik.

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Artikel-Nr.
ARD 6672/5/2019

31.10.2019
Heft 6672/2019
Autor/in
Erika Marek

Dr. Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung der Arbeiterkammer Wien tätig und befasst sich vorwiegend mit Fragen der Pensionsversicherung und der Altersteilzeit.
Sie ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter als auch für Betriebsräte und Interessenvertreter.