Steuerrecht

Abfertigung an GmbH-Geschäftsführer bei Erwerb einer 50 %-Beteiligung

Nikolaus Zorn

Unabdingbare Voraussetzung für ein Dienstverhältnis iSd Arbeitsrechtes ist die Weisungsunterworfenheit. Arbeitsrechtlich wird daher ein Dienstverhältnis zwischen Geschäftsführer und GmbH nur anerkannt, wenn der Geschäftsführer weder zu 50 % oder mehr an der GmbH beteiligt ist noch über eine Sperrminorität verfügt; nur diesfalls kann nämlich die Generalversammlung gegen den Willen des Geschäftsführers einen Weisungsbeschluß (vgl § 20 Abs 1 GmbHG) fassen.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 123

01.04.1991
Heft 4/1991
Autor/in

Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn ist Richter am Verwaltungsgerichtshof und lehrt Steuerrecht an der Universität Innsbruck. Autor zahlreicher Fachpublikationen.