Das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) wurde am 28. Februar 2014 im BGBl I Nr 13/2014 veröffentlicht. Im Folgenden gehen wir auf ausgewählte praxisrelevante Änderungen für Kapitalgesellschaften ein.
Bisher wurden Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von mindestens 12 Monaten, für steuerliche Zwecke mit 80 % des Teilwertes angesetzt.
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Artikel-Nr.
RWP 2014/7
17.03.2014
Heft 2/2014
Autor/in

Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

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Mag. (FH) Simone Kemptner hat im Jahr 2003 die FH für Wirtschaftsberatende Berufe in Wr. Neustadt abgeschlossen. Seit 2002 ist sie in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH im Bereich "Beratung Finanz- und Rechnungswesen" für international und national tätige Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen tätig.