Die diesjährige Frühjahrslegistik des BMF (ME 17. 5. 2022, 202/ME NR 27. GP) soll zahlreiche abgaben- und zollrechtliche Änderungen bringen, die nachfolgend beispielhaft genannt werden. Die Begutachtungsfrist endete am 30. 5. 2022.
Mit diesem Bundesgesetz soll die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch (DAC7) in österreichisches Recht erfolgen und des Weiteren die Durchführung der Amtshilfe zwischen Österreich und Drittländern im Bereich der Besteuerung bezüglich der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen im Rahmen des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch geregelt werden. Ab 1. 1. 2023 verpflichtet diese Maßnahme Plattformbetreiber zur Meldung von ertragsteuerrelevanten Informationen über sich selbst sowie auf der Plattform aktiver Anbieter an die österreichische zuständige Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraums und regelt den automatischen Informationsaustausch der eingelangten Meldungen mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und Drittländer.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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