Artikelrundschau April 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG pro Finanzvergehen (Schmutzer, BFGjournal 4/2021, S. 159)

Mag. Franz Proksch / MMag. Maria Gold-Tajalli

Bei Prüfung, ob die Anspruchsgrundlagen für eine Abgabenerhöhung gegeben sind, sei die Vorfragenentscheidung vorzunehmen, dass ein oder mehrere Finanzvergehen bewirkt wurden. Pro Finanzvergehen sei eine Abgabenerhöhung festzusetzen. Werde die Behörde im Rahmen der Offenlegungsverpflichtungen zu einer Selbstanzeige nicht in die Lage versetzt, pro Finanzvergehen eine Abgabenerhöhung bemessen zu können, seien die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt und käme einer Selbstanzeige keine strafaufhebende Wirkung zu.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/443

02.06.2021
Heft 11/2021