Gesellschafts- und Steuerrecht

AbgÄG 2012: Neuerungen bei der steuerlichen Bilanzberichtigung

Dr. Elisabeth Titz

Die Behandlung unrichtiger Bilanzansätze der Vergangenheit im Zeitpunkt ihrer Aufdeckung ist unternehmens- wie steuerrechtlich von praktisch großer Bedeutung. Mit dem AbgÄG 20121) wurde die steuerliche Bilanzberichtigung in § 4 Abs 2 Z 2 EStG neu geregelt. Der Beitrag beleuchtet die Grundsätze, an denen eine steuerliche Bilanzberichtigung künftig auszurichten ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/2

25.01.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.