In aller Kürze

Abrechnung von Fahrtkostenersätzen bei beruflichem Einsatz von privaten Monats- bzw Jahreskarten

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zur Frage, ob man im Falle der Verwendung von privaten Monats- oder Jahreskarten für Dienstreisen abgabenfreie Fahrtkostenersätze bezahlen kann, gab das BMF bereits im Vorjahr auf eine parlamentarische Anfrage die Auskunft, dass Fahrtkostenersätze des Arbeitgebers nur insoweit nicht steuerbar sind, als sie den tatsächlichen Kosten gemäß § 26 Z 4 EStG entsprechen (2649/AB BlgNR 26. GP). Bei Verwendung von privaten Jahres- oder Monatskarten für dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln können vom Arbeitgeber je nach Dauer der Reise und der dafür zurückgelegten Fahrten die Kosten zum jeweils günstigsten Fahrttarif ersetzt werden. Fahrt- und Reisekostenersätze des Arbeitgebers sind als Betriebsausgaben absetzbar.

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Artikel-Nr.
ARD 6722/4/2020

30.10.2020
Heft 6722/2020