In aller Kürze

Abrechnung von Pendlerpauschale und Pendlereuro nach Auslaufen der COVID-19-bedingten Sonderregelung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bis Ende Juni konnte das Pendlerpauschale in gleicher Höhe wie vor der COVID-19-Krise berücksichtigt werden, wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur infolge einer Quarantäne, Telearbeit bzw Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurückgelegt wird (siehe ARD 6757/2/2021). Zur Frage, wie in der Personalverrechnung bei Homeoffice seit Auslaufen dieser Sonderregelung vorgegangen werden soll, da häufig erst am Monatsende feststehen wird, wie viele Homeoffice-Tage ein Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat, viele Lohnverrechnungen aber schon Tage vor dem Monatsende vorgenommen werden, gab das BMF folgende Stellungnahme ab:

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Artikel-Nr.
ARD 6761/3/2021

19.08.2021
Heft 6761/2021