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Abschaffung der Mietvertragsgebühr - BGBl

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

In BGBl I 2017/147 wurde nun die angekündigte Änderung des § 33 TP 5 GebG veröffentlicht; ab 11. 11. 2017 sind "Verträge über die Miete von Wohnräumen" daher nun gänzlich gebührenfrei gestellt (§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG).

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Artikel-Nr.
RdW 2017/589

22.12.2017
Heft 12/2017