Info aktuell / BGBl

Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungen

Bearbeiterin: Mag. Sabine Sadlo

Die generelle Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gemäß § 33 TP 5 Abs 4 Z 1 GebG (siehe schon ÖStZ 2017/724) gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. 11. 2017 abgeschlossen werden. BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/85

28.02.2018
Heft 3/2018