Das BFG habe mehrere Normenprüfungsanträge an den VfGH gestellt und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitssatzes zu den bei Rückstellungen - betreffend Jubiläumsgeld und Pensionen - unterschiedlich anzuwendenden Abzinsungssätzen und zur Bewertung von Rückstellungen und deren Abzinsung im Allgemeinen geäußert.
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