Die Abzugsteuer nach § 99 EStG dient der Erhebung der Steuer von beschränkt Steuerpflichtigen. Im österreichischen Steuerrecht sind einige Fälle vorgesehen, in welchen der österreichische Leistungsempfänger die Abzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. Dadurch soll die Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen sichergestellt und vereinfacht werden, allerdings ist diese Methode mit einer erhöhten Sorgfaltspflicht bei den österreichischen Leistungsempfängern verbunden. Im vorliegenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der Abzugsteuer und stellen eine Checkliste zur Anwendung in der Praxis zur Verfügung.
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Artikel-Nr.
RWP 2022/6
19.04.2022
Heft 2/2022
Autor/in

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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

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Birgit Marchhart, M.A. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien mit den Beratungsschwerpunkten österreichische und internationale (Konzern-)Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

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Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.