Anmerkungen zu OGH 26. 9. 2018, 7 Ob 136/18b1
Der OGH musste sich in der rezenten E 7 Ob 136/18b erstmalig mit der Frage auseinandersetzen, ob die Bezugsberechtigung aus einer drittbegünstigenden Ablebensversicherung durch ein Testament geändert werden konnte, welches keinen ausdrücklichen Bezug auf den Lebensversicherungsvertrag enthielt. Dies wurde vom OGH für möglich erachtet, wobei der eigentliche Wille der verstorbenen Versicherungsnehmerin im Rahmen der Auslegung ihrer (letzten) letztwilligen Verfügung ermittelt wurde. Nachstehend wird untersucht, warum so entschieden wurde und ob man das vom OGH erreichte Resultat dogmatisch auch auf einem anderen Weg hätte erzielen können. Für eine alternative Lösung bietet sich die erbrechtliche Irrtumsanfechtung (§§ 570 f ABGB) an.
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