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Änderung der Drittbegünstigung aus einer Ablebensversicherung durch letztwillige Verfügung

Arne Christoph Klingebiel

Anmerkungen zu OGH 26. 9. 2018, 7 Ob 136/18b1

Der OGH musste sich in der rezenten E 7 Ob 136/18b erstmalig mit der Frage auseinandersetzen, ob die Bezugsberechtigung aus einer drittbegünstigenden Ablebensversicherung durch ein Testament geändert werden konnte, welches keinen ausdrücklichen Bezug auf den Lebensversicherungsvertrag enthielt. Dies wurde vom OGH für möglich erachtet, wobei der eigentliche Wille der verstorbenen Versicherungsnehmerin im Rahmen der Auslegung ihrer (letzten) letztwilligen Verfügung ermittelt wurde. Nachstehend wird untersucht, warum so entschieden wurde und ob man das vom OGH erreichte Resultat dogmatisch auch auf einem anderen Weg hätte erzielen können. Für eine alternative Lösung bietet sich die erbrechtliche Irrtumsanfechtung (§§ 570 f ABGB) an.

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Artikel-Nr.
ZFR 2019/74

25.04.2019
Heft 4/2019
Autor/in
Arne Christoph Klingebiel

Mag. Arne Christoph Klingebiel ist als Jurist für die Aachener Sozietät AIXLAW Rechtsanwälte Speicher, Betzer PartGmbB tätig.
Er hat an der Johannes Kepler Universität in Linz studiert und dort 2018 seine Diplomarbeit mit dem Titel „Die drittbegünstigende Ablebensversicherung und ihre Widerrufbarkeit“ verfasst.