In aller Kürze

Änderung der Einstufungsverordnung zum BPGG

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit 1. 1. 2023 wird der Erschwerniszuschlag bei der Festsetzung des Pflegebedarfs für Personen mit einer schweren geistigen oder einer schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr von 25 Stunden auf 45 Stunden angehoben (fixer Zeitwert pro Monat). (BGBl II 2022/426)

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Artikel-Nr.
ARD 6828/3/2022

15.12.2022
Heft 6828/2022