Durch zwei Verordnungen des BMF werden sowohl die FinanzOnline-Verordnung (FOnV 2006) als auch die FinanzOnline-Erklärungsverordnung (FOnErklV) geändert:
In der FOnV 2006 wird durch BGBl II 2018/82 wird einerseits aufgrund des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 ( BGBl I 2017/137, ARD 6567/15/2017) ein Verweis in § 2 Abs 2 Z 1 der VO angepasst und andererseits die Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 ab 1. 8. 2008, des Kapitalverkehrsteuergesetzes ab 1. 1. 2016 und des EU-Quellensteuergesetzes berücksichtigt.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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