In aller Kürze

Änderung der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchführungsverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit BGBl II 2017/231 wurden in Entsprechung des Fremdenrechts-Änderungsgesetzes 2017 (BGBl I 2017/84) die Aufenthaltstitel in § 2 Abs 1 NAG-DV zur Niederlassung um folgende Titel erweitert: "Niederlassungsbewilligung - Künstler", "Niederlassungsbewilligung - Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit" sowie "Niederlassungsbewilligung - Forscher". Weiters wurden ua die Aufenthaltszwecke in § 2 Abs 2 NAG-DV sowie die Urkunden und Nachweise für Aufenthaltsbewilligungen in § 8 sowie § 9 NAG-DV aktualisiert. Geändert wurden ua auch die Anlage B (Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger und Schweizer-Bürger), die Anlage C (Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger und Schweizer-Bürger) und die Anlage I (Bestätigung über die Antragstellung gemäß § 50a Abs 3 NAG). Die Novelle tritt mit 1. 10. 2017 in Kraft.

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Artikel-Nr.
ARD 6564/3/2017

07.09.2017
Heft 6564/2017