Gem § 204 Abs 1 UGB und § 7 Abs 1 EStG sind Gegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um eine planmäßige Abschreibung zu vermindern. Dabei werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf jene Geschäftsjahre verteilt, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt wird. Diese Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung ist auch im EStG für die Bestimmung der Nutzungsdauer maßgeblich, wobei die Schätzung der Nutzungsdauer grundsätzlich dem Steuerpflichtigen selbst vorbehalten ist (ausgenommen sind die Sonderformen der AfA im EStG gem § 8).
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Artikel-Nr.
RWP 2017/12
26.05.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Foto: StS
Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.
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Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.