In aller Kürze

Änderung der Pendlerverordnung - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I 2019/103, ARD 6673/13/2019) wurde in § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG die Möglichkeit geschaffen, das Ergebnis des Pendlerrechners auch elektronisch zu übermitteln. Der Arbeitnehmer hat somit künftig zwei Möglichkeiten, beim Arbeitgeber das Pendlerpauschale und den Pendlereuro zu beantragen: entweder indem er - wie bisher - das Ergebnis des Pendlerrechners ausdruckt, unterschreibt und abgibt oder indem er es elektronisch signiert und elektronisch übermittelt. Mit BGBl II 2019/324 wurde nun auch die Pendlerverordnung entsprechend angepasst. Klargestellt wurde jedoch auch, dass elektronische Übermittlungen erst zulässig sind, wenn die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ARD 6674/3/2019

14.11.2019
Heft 6674/2019