Neue Vorschriften / Steuerrecht

Änderung der Sachbezugswerteverordnung - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl II 2022/504, ausgegeben am 30. 12. 2022

Verordnung des BMF, mit der die Sachbezugswerteverordnung geändert wird

Wird einem Dienstnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug, Fahrrad bzw Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von null (Elektroauto, E-Bike etc) für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen.

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Artikel-Nr.
ARD 6831/17/2023

11.01.2023
Heft 6831/2023