Aktuelles

Änderung der VERA-V im BGBl

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit BGBl II 2018/111 wurde am 4. 6. 2018 eine Novelle zur Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) kundgemacht. Diese dient der Anpassung der Meldeschwellen für die Meldungen zu Höchstverdienern im Rahmen der Vergütungspolitik.

Hintergrund der gegenständlichen Meldungen ist Art 75 RL 2013/36/EU (CRD IV), der vorsieht, dass die zuständigen Behörden die Vergütungspolitik von Kreditinstituten zu überwachen haben. Die auf Basis von Art 75 Abs 3 CRD IV erlassenen Leitlinien der EBA "zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen"1 legen Art und Umfang jener Daten fest, die die FMA zu erheben und an die EBA zu übermitteln hat.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/159

28.06.2018
Heft 6/2018