Neue Vorschriften / Arbeits- und SV-Recht

Änderung des AuslBG - Initiativantrag

Bearbeiterin: Barbara Lass-Könczöl

Initiativantrag 1. 2. 2023, 3158/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden soll

In Umsetzung des Art 12 der Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2021/55/EG) erhalten Vertriebene seit Kundmachung der VO der Bundesregierung über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene (VertriebenenVO, BGBl II 2022/92) Beschäftigungsbewilligungen auf der Grundlage des § 4 Abs 3 Z 14 AuslBG in allen Branchen ohne Arbeitsmarktprüfung. Mit der vorgeschlagenen Regelung sollen nun alle arbeitsmarktbehördlichen Hürden abgebaut werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6836/17/2023

15.02.2023
Heft 6836/2023