BGBl I 2020/165, ausgegeben am 31. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens gebührt in Höhe von 80 % des Wochengeldes (für Männer: des fiktiven Wochengeldes), zugleich erfolgt eine Vergleichsrechnung anhand der Jahreseinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.