In aller Kürze

Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Zu folgenden beiden DBA wurden in den letzten Wochen Änderungen im BGBl veröffentlicht:

DBA-Korea: Die Änderungen dienen der Vermeidung von Abkommensmissbrauch, der Vermeidung der Umgehung des Betriebsstättenstatus, der Verbesserung der Streitbeilegung sowie der Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches und der Vollstreckung von Steuern nach dem OECD-Standard. Das Abänderungsprotokoll tritt am 1. 3. 2023 in Kraft und findet ab 1. 1. 2024 Anwendung. ( BGBl III 2023/6)

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Artikel-Nr.
ARD 6836/3/2023

15.02.2023
Heft 6836/2023