Zu folgenden beiden DBA wurden in den letzten Wochen Änderungen im BGBl veröffentlicht:
DBA-Korea: Die Änderungen dienen der Vermeidung von Abkommensmissbrauch, der Vermeidung der Umgehung des Betriebsstättenstatus, der Verbesserung der Streitbeilegung sowie der Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches und der Vollstreckung von Steuern nach dem OECD-Standard. Das Abänderungsprotokoll tritt am 1. 3. 2023 in Kraft und findet ab 1. 1. 2024 Anwendung. ( BGBl III 2023/6)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.