In aller Kürze

Änderung von Verfahrensvorschriften geplant

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die mit dem Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz geschaffene Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen (und anderen Amtshandlungen) in verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung hat sich bewährt und soll unabhängig von der epidemischen Lage in das Dauerrecht übernommen werden. Außerdem sollen mit der Post und im elektronischen Verkehr eingebrachte Anbringen hinsichtlich des Fristenlaufs gleichgestellt werden: Für im elektronischen Verkehr eingebrachte Anbringen soll künftig die Zeit von der Versendung eines solchen an die Behörde bis zum Einlangen bei dieser nicht in die Frist eingerechnet werden. (Ministerialentwurf 28. 4. 2023, 269/ME NR 27. GP)

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Artikel-Nr.
ARD 6848/3/2023

10.05.2023
Heft 6848/2023