Aktuelles

Änderung zum Technischen Standard zur Offenlegung der Zinsrisiken im Anlagebuch

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Mit der DVO (EU) 2022/631 vom 13. 4. 20221 hat die Kom auf der Rechtsgrundlage von Art 434a CRR und auf Basis eines Entwurfs der EBA ihre in der DVO (EU) 2021/6372 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Zinsrisiken aus "nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen" (dies sind die in Teil 8 Titel II und III CRR genannten Informationen über das Anlagebuch) durch Institute adaptiert. Im Rahmen der Säule 3 sind Institute zur Offenlegung des Zinsrisikos im Anlagebuch (interest rate risk in the banking book, IRRBB) verpflichtet.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ZFR 2022/129

27.05.2022
Heft 5/2022