Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderungen bei der Kurzarbeit - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2020/51, ausgegeben am 17. 6. 2020

➜ zum Initiativantrag 528/A BlgNR 27. GP

siehe ARD 6700/18/2020

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Mit dem COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/12, ARD 6691/15/2020, wurden die Anforderungen für die Kurzarbeitsbeihilfen iZm dem Coronavirus gelockert und wurde gesetzlich vorgesehen, dass die Richtlinie des AMS-Verwaltungsrats etwa für Kurzarbeitsfälle iZm COVID-19 erhöhte Pauschalsätze vorsehen kann. Durch das 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, ARD 6692/14/2020, kam es zu weiteren Anpassungen in § 37b AMSG.

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Artikel-Nr.
ARD 6704/14/2020

25.06.2020
Heft 6704/2020