BGBl I 2022/217, ausgegeben am 29. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Neben einer gesetzlichen Klarstellung in Bezug auf die Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten durch die Sozialversicherungsträger sieht die kleine ASVG-Novelle vor allem Anpassungen bei der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG bzw naher Angehöriger nach § 18b ASVG mit 1. 1. 2023 vor.
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