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Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ab 1. 7. 2022

Mag. Maximilian Georg Fürst

Mit 1. 7. 2022 treten Änderungen im IESG in Kraft, die den Regress des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) bei Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung eines (vorerst) Anspruchsberechtigten, des Arbeitgebers (AG) oder eines Organs des AG verändern.

Ferner werden die Behördenzuständigkeiten für das Bescheidverfahren nach dem IESG neu geregelt und es erfolgen Präzisierungen beim Ersatz der DN-Beitragsanteile bzw den Beiträgen nach dem BUAG und dem Gehaltskassengesetz an die Sozialversicherungsträger (SV-Träger). Dieser Beitrag gibt einen Überblick.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/46

18.05.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Maximilia Georg Fürst

Mag. Maximilian Fürst ist als Bereichsleiter Fondsmanagement in der IEF-Service GmbH tätig. Der Bereich Fondsmanagement beschäftigt sich mit der Verwaltung und Vertretung des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF), der Betreibung der auf den IEF nach dem IESG übergegangenen Forderungen und dem Rechnungswesen für den IEF und die IEF-Service GmbH. Mitglied der Insolvenzrechtsreform-Kommission. Vortragstätigkeit für ARS und ÖCI.

Publikationen:
§ 13 und § 14 IESG in Reissner (Hrsg), Arbeitsverhältnis und Insolvenz, Kommentar5 (2018).